Tierschutz

Bei der Arbeit mit Tieren sind die in Deutschland geltenden Tier-, Natur- und Artenschutzgesetze bzw. -verordnungen genau einzuhalten.

„NIEMAND DARF EINEM TIER OHNE VERNÜNFTIGEN GRUND SCHMERZEN, LEIDEN ODER SCHADEN ZUFÜGEN.“                                            Auszug aus dem Tierschutzgesetz (§ 1)

Die Originaltexte der Gesetze und Verordnungen können auf den Seiten des Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz eingesehen werden:

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